auszug aus einem leserbrief als kommentar zu diesem artikel; dortselbst den gesammelten leserbriefen unterhalb des artikels nur deshalb entnommen, weil keine möglichkeit zur direktverlinkung entdeckt; abschnitt zu finden unter der überschrift "ad women Artikel vom 14. August 2009:"

Die Ex-Gattin meines jetzigen Freundes hat auch alle "Stückerl" des Scheidungs-Vernichtungsfeldzuges zu spielen versucht.

Folgende Gegenmassnahmen haben sich als sehr wirkungsvoll erwiesen:

1. Lassen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens einen saftigen Brief mit der Aufforderung der Unterlassung von übler Nachrede, nicht bewiesenen Anschuldigungen und rufschädigender Verbreitung von Unwahrheiten bei gleichzeitiger Androhung von gerichtlichen Klagsfolgen schreiben. Ihr Anwalt sollte auch seine Honorarforderung für dieses Schreiben mitschicken; rechnen Sie aber lieber nicht damit, dass Ihre Ex diese Rechnung bezahlen wird.

2. Nähern Sie sich Ihrer Ex NIE ohne unparteiische Zeugen, am besten nehmen Sie ein befreundetes Ehepaar zu Ihrem eigenen Schutz mit. Sollte es vor Ihren Zeugen trotzdem zu einem Disput kommen, verfassen Sie sofort gemeinsam mit Ihren Zeugen ein Gesprächsprotokoll und lassen Sie es sich von Ihren Zeugen auch unterschreiben. Sammeln Sie diese Protokolle, sie werden noch Wunder bewirken!

3. Ergreifen SIE die Initiative ! Wenden SIE sich an die Fürsorge und schildern Sie Ihre Erlebnisse mit der Ex ! Legen Sie die Protokolle aus Punkt 2 vor ! Kommen Sie etwaigen Unterhaltsklagen zuvor: Wenden SIE sich an das Jugendgericht, lassen Sie von sich aus gerichtlich die Höhe des tatsächlich zu zahlenden Unterhaltes feststellen.

Bei Gericht treten Sie als verantwortungsbewußter Vater auf, der möchte, dass alles auch seine gesetzliche Richtigkeit hat – so wie Sie ja schon in der Vergangenheit brav Brötchen für alle herangeschafft und in Ihrer kargen Freizeit auch noch mindestens den halben Haushalt geschupft haben. Für alle weiteren Gerichtsverhandlungen entziehen Sie damit Ihrer Ex komplett den Boden unter den Füßen, weil jeder Richter sich Ihre Person merkt und sich ein dicker, positiver Eintrag über Sie im Jugendakt befindet.

4. Halten Sie Ihre Kinder raus ! Schimpfen Sie nie vor Ihren Kindern über Ihre Ex. Kinder gehen durch die Hölle, wenn eine Scheidung passiert; Kinder wollen Mama und Papa trotzdem gleichermassen liebhaben dürfen. Kinder dürfen nicht durch Hasstiraden gezwungen werden, sich für den einen oder anderen Elternteil entscheiden zu müssen. Kinder haben ein unglaublich feines Gespür und Kinder werden sich früher oder später dem Elternteil zuwenden, der mehr Anstand, Verständnis und Ausgeglichenheit an den Tag legte bzw. legt. Geduld ist gefragt.

Also, keine Angst mehr vor einer 10-Punkte-Liste,
Herz und Hirn einschalten,
alles wird wieder gut, wenn man/n es nur fest genug will.